Neue Einreiseverordnung gefährdet Lieferketten
Fünf Verbände der Logistikwirtschaft kritisieren wiederholt die Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten. „Mit der Überarbeitung der geltenden Musterquarantäne-Verordnung und dem Entwurf einer Einreiseverordnung ist offensichtlich eine weitere Verschärfung der Mobilitätsregeln auch für die Speditions-, Transport- und Logistikbranche und ihre Beschäftigten vorgesehen“, schreiben sie in einem Brief an die Bundesminister für Gesundheit, Verkehr und Inneres sowie an das Kanzleramt und an den Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt.
Neu ist den Verbänden zufolge, dass Einreisende aus ausländischen Risikogebieten nach Deutschland neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht nun auch grundsätzlich einer Corona-Testpflicht unterworfen werden (Zwei-Test-Strategie). Zur Vorab-Verifizierung soll eine digitale Einreiseanmeldung eingeführt werden. Das betrifft auch Lkw-Fahrer und mitfahrendes Personal, Beschäftigte auf Binnenschiffen, Bahn- und Flugpersonal sowie Berufspendler, die in Deutschland in stationären Logistikanlagen arbeiten.
Die Verbände unterstützen die Maßnahmen der Bundesregierung, um die Pandemie einzudämmen. Sie warnen aber auch vor der Zerstörung von Lieferketten und Einschränkungen der Versorgung für Industrie, Handel und Bevölkerung. Die persönlichen Folgen für das Fahrpersonal seien untragbar, heißt es in dem Brief. Denn angesichts kilometerlanger Staus an den Grenzen sei ihre Versorgung nicht mehr zu gewährleisten. „Es ist mehr als fraglich, ob angesichts von allein mehr als 50 Millionen Lkw-Bewegungen an deutschen Grenzen pro Jahr in den Nachbarstaaten Deutschlands eine Test-Infrastruktur geschaffen werden kann, die das Gewollte auch umsetzen kann“, schreiben die Verbandsvertreter.
Die Branche habe bereits zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 flächendeckend umfangreiche Hygieneschutzmaßnahmen etabliert und kontinuierlich ausgebaut, so dass von betrieblicher Seite bereits wirksame Vorkehrungen getroffen worden seien.
Deshalb drängen die Verbände erneut darauf, dass sich Deutschland wie alle anderen EU-und Efta-Staaten unbedingt an den Green-Lanes-Leitlinien der Europäischen Kommission orientiert und gesetzlich bundeseinheitliche und zeitlich uneingeschränkte Ausnahmen von Melde-, Test- und Quarantäneauflagen für im Güterverkehrs- und Logistiksektor mobil Beschäftigte wie Lkw-Fahrer, Schiffs-, Bahn- und Flugpersonal sowie berufliche Grenzpendler verankert.