Acht Staaten warnen vor Tierexport-Verbot

Im dritten Quartal will die EU-Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Tiertransportverordnung vorlegen. Acht Mitgliedsstaaten warnen davor, dabei die Exporte lebender Tiere zu verbieten.

Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer Reform der Tiertransportverordnung. (Foto: Miguel Perfectti/iStock)

Portugal, Frankreich, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Rumänien und Spanien sind dagegen, den Transport lebender Tiere aus der EU in Drittstaaten zu verbieten. Tiertransporte seien eine Grundlage für das „normale Funktionieren“ der Agrarmärkte, heißt es in einem Diskussionspapier, das die acht Mitgliedstaaten für ein Treffen der EU-Agrarminister am 30. Januar verfasst haben. Sie warnen die EU-Kommission davor, ein Exportverbot für lebende Tiere vorzuschlagen, wenn sie die Tiertransportverordnung (EG/1/2005) überarbeitet. Der Gesetzesvorschlag wird im dritten Quartal 2023 erwartet.

Die Vorschriften sollten weiterentwickelt werden, um die Transportbedingungen zu verbessern, heißt es in dem Papier. Etwa durch einheitlichere Regeln für die Ausbildung der Fahrer von Tiertransporten, durch bessere Definitionen, wann Tiere für einen Transport geeignet sind, wie viel Platz sie benötigen, durch eine bessere Planung der Transporte und durch spezifischere Vorgaben für unterschiedliche Tierarten.

Das Hauptziel der Gesetzesreform solle aber „eine weitere Erleichterung des Handels in der EU bei hohen Tierschutzstandards und des Exports lebender Tiere sein und nicht, bestimmte Transporte zu verbieten oder einzuschränken“, schreiben die acht Staaten.

Ein Verbot von Exporten in benachbarte Drittstaaten könne dazu führen, dass diese Staaten lebende Tiere aus weiter entfernten Ländern mit geringeren Tierschutzstandards importierten. Immer wenn das möglich sei, solle lieber Fleisch oder genetisches Material transportiert werden, statt lebender Tiere. Diese Möglichkeiten seien aber zum Beispiel durch mangelnde Kühlketten in vielen Entwicklungsländern begrenzt.

65 Prozent der EU-Bevölkerung müssen von den Staaten repräsentiert werden, die eine qualifizerte Mehrheit im EU-Ministerrat bilden.

Quelle: EU-Ministerrat

Fünf Staaten sind offen für Verbote

Im vergangenen Sommer hatten sich Deutschland, Belgien, Dänemark, Schweden und die Niederlande dafür ausgesprochen, bestimmte, weite Transporte lebender Tiere in Drittstaaten zu verbieten und die Transportdauer für Schlachtvieh auf acht Stunden zu begrenzen.

Sollte der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission für eine überarbeitete Verordnung eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat erfordern, könnten die acht Staaten, die gegen ein Exportverbot sind, einen solchen Vorschlag blockieren, da sie über 35 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Für eine qualifizierte Mehrheit im Rat ist eine Mehrheit von Mitgliedstaaten nötig, in denen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung leben.

Olga Kikou, Leiterin der Tierschutzorganisation „Compassion in World Farming EU“ nannte die Haltung der acht Regierungen „verstörend“. Jedes Jahr müssten Millionen Nutztiere Transporte über hunderte oder sogar tausende von Kilometern erdulden, oft unter extremen Temperaturen und ohne ausreichend Wasser, Futter und Ruhepausen. Deutschland und Luxemburg hätten den Export lebender Tiere in Staaten außerhalb der EU bereits untersagt und eine Mehrheit der EU-Bürgern habe sich in Umfragen gegen den Transport lebender Tiere ausgesprochen.

EP fordert Videoüberwachung

Das Europäische Parlament hat Anfang 2022 in einer Resolution strengere Vorschriften für Tiertransporte gefordert. Die Abgeordneten wollen unter anderem, dass Fahrzeuge für den Tiertransport mit Videokameras ausgestattet werden, besonders um das Be- und Entladen zu überwachen. Auch Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Ammoniakkonzentration in Tiertransportern sollen künftig aufgezeichnet werden. Transporte dürften nur erlaubt werden, wenn die vorhergesagten Außentemperaturen zwischen fünf und 30 Grad Celsius liegen, fordert das EP. Für ein Verbot des Transports lebender Tiere in Drittstaaten gab es aber keine Mehrheit im Parlament.

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