BAFA prüft LkSG-Berichte erst ab 2026
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle teilt auf seiner Website mit, dass es erst ab Januar 2026 prüfen wird, ob verpflichtete Unternehmen ihren Bericht gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgegeben haben. Auch die Inhalte werde die Behörde erst in der Folgezeit kontrollieren.
Zu diesem Schritt hat sich das Amt entschlossen, weil sich die Rechtspflichten der Unternehmen durch das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive; EU-Richtlinie 2022/2464) noch verändern werden: Der Gesetzentwurf sieht vor, Nachhaltigkeitsberichte gemäß CSRD im elektronischen ESRS-Format (European Sustainablity Reporting Standard) mit dem LkSG-Bericht gleichzustellen, um Doppelberichtspflichten für Unternehmen zu vermeiden, die beiden Regelungen unterliegen.
Die Behörde wird deshalb auch keine Sanktionen für eine verspätete Abgabe verhängen, sofern die Firmen ihre Berichte spätestens zum 31. Dezember 2025 einreichen; erst durch diese Fristverlängerung bleibt es den doppelt betroffenen Unternehmen erspart, zweierlei unterschiedliche Berichtsformate aufzubauen. Wie das BAFA ausdrücklich betont, wird „die Erfüllung der übrigen Sorgfaltspflichten gemäß der Paragrafen 4 bis 10, Absatz 1, LkSG sowie deren Kontrolle und Sanktionierung“ durch die neue Stichtagsregelung nicht berührt. (loe)