Lkw-Abwrackprämie: BMVI fördert Lkw und Trailer einzeln

Das Bundesverkehrsministerium muss das Flottenerneuerungsprogramm anpassen. Bisher galt, dass Unternehmen eine Förderung für Trailer nur beantragen dürfen, wenn sie einen alten Lkw verschrotten. Am 19. März soll die Änderung im Bundesanzeiger erscheinen.

Das Verkehrsministerium fördert die Anschaffung neuer Lkw und Trailer. (Foto: Istock)

Die Förderung von Lkw und intelligenter Trailer-Technologie wird entkoppelt. Dafür muss das Bundesverkehrsministerium das Flottenerneuerungsprogramm ändern, das am 7. Dezember 2020 in Kraft trat. Laut einer Sprecherin des Ministeriums wird die Anpassung am 19. März 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bisher sah die Richtlinie vor, dass Unternehmen nur einen Antrag auf Förderung von Trailer-Technologie stellen durften, wenn sie auch einen alten Lkw der Euro-Klassen I bis V verschrotteten und dafür ein Fahrzeug der Euro-Klasse VI anschafften. Die Transportbranche hatte die Verknüpfung von Lkw und Trailer scharf kritisiert und als praxisfern bezeichnet.

Diese Anpassung des Förderprogramms ist nicht die erste. Das Ministerium musste bereits bei den Verteilerverkehren und Bestandsfahrzeugen nachbessern. Und auch bei den Regelungen für die Ausstattung von rollwiderstandsoptimierten Reifen der Energie-Effizienz-Klassen A oder B wurden im Nachhinein Ausnahmen gewährt. (sl)

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