Bund kontrolliert verschärft die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz
Um die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute vorübergehende Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der Europäischen Kommission notifiziert. Das teilte das Bundesinnenministerium (BMI) mit. Zugleich seien die vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich erneut notifiziert worden.
Damit könne die Bundespolizei jetzt an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz die gleichen Mittel einsetzen wie bereits seit längerem an der Grenze zu Österreich. Bereits in den vergangenen Wochen habe es flexible Schwerpunktkontrollen gegeben, außerdem sei die Schleierfahndung im gesamten Grenzgebiet deutlich verstärkt und gemeinsame Streifen mit den Grenzpolizeien von Polen und Tschechien schon auf deren Staatsgebiet vorgenommen worden. Mit der Schweiz gebe es bereits einen gemeinsamen Aktionsplan. Diese Maßnahmen sollten in enger Abstimmung mit den Nachbarstaaten fortgesetzt werden.
„Das Geschäft der Schleuser wird immer brutaler und skrupelloser. Der furchtbare Tod von sieben Menschen, die Freitagnacht über die deutsch-österreichische Grenze geschmuggelt wurden, hat uns tief erschüttert“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Es sei jetzt notwendig, alle möglichen Maßnahmen zu treffen, um dieses grausame Geschäft mit dem Leben von Menschen zu stoppen. „Zugleich brauchen wir eine wirksame Begrenzung der irregulären Migration, um unsere Kommunen zu entlasten“, so die Ministerin.
Die Bundespolizei könne nun flexibel, je nach aktueller Lage das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einsetzen. Mit der Notifizierung der Kontrollen an der tschechischen, polnischen und schweizerischen Landgrenze bestehe dafür nun die rechtliche Grundlage. Die Ministerin betonte, dass es ihr besonders wichtig sei, dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirkten.
Sie betonte aber auch, dass sie schnellstmöglich zu Binnengrenzen zurückkehren wolle, an denen nicht kontrolliert werden müsse. Dafür sei das gemeinsame europäische Asylsystem mit einem umfassenden Schutz der EU-Außengrenzen der entscheidende Schritt. Die EU-Gesetzgebung müsse dazu jetzt abgeschlossen werden.
„Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr sind je nach Kontrolldichte möglich, sollen aber so weit wie möglich vermieden werden“, hob Faeser hervor. Bei Feststellung unerlaubter Einreisen würden aufenthaltsbeendende beziehungsweise einreiseverhindernde Maßnahmen nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprüft und vollzogen.
Laut Ministerium erfolgt die Notifizierung von Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz zunächst für zehn Tage ab dem gestrigen Montag und kann bis zu insgesamt zwei Monaten verlängert werden. Die erneute Notifizierung der Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich erfolge für weitere sechs Monate ab dem 12. November 2023. Die rechtliche Grundlage bilden dem BMI zufolge die Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodexes (Verordnung EU 2016/399). (dpa/sl)