EP lehnt Ausnahmen für Selbstständige ab
Die Arbeitszeitregeln sollen nach dem Willen des Europäischen Parlaments (EP) künftig auch für selbstständige Lkw-Fahrer gelten. Den anderslautenden Vorschlag der Kommission, der die Kleinstunternehmen von diesen Regeln ausnehmen wollte, hat das EP mit 322 zu 307 Stimmen abgelehnt.
Damit bleibt es bei der seit dem 23. März gültigen Regelung, die – zumindest theoretisch – auch selbstständigen Fahrern eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Std. vorschreibt. Im Monatsdurchschnitt darf nicht mehr als 48 Std. pro Woche gearbeitet werden. Nur mit der Einbeziehung der selbstständigen Fahrer in die Arbeitszeitregeln könne die Gesundheit der Fahrer geschützt, könnten Wettbewerbsverzerrungen verhindert und die Straßenverkehrssicherheit erhöht werden, kommentierte der sozialistische EU-Abgeordnete Harald Ettl (Österreich) das Abstimmungsergebnis. Der Verkehrsministerrat wollte als Kompromiss die Entscheidung, ob und wie die Arbeitszeit selbstständiger und scheinselbstständiger Kraftfahrer zu regeln ist, den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen.
In einer ersten Reaktion hat sich EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani Bedenkzeit ausgebeten, um einen kompromissfähigen Vorschlag auf den Weg zu bringen, der sowohl sozialen Schutz als auch administrative Erleichterungen für Selbstständige gewährleisten kann. Die Frage der Verkehrssicherheit ist seiner Meinung nach durch die allgemein gültigen Lenk- und Ruhezeiten ausreichend geregelt. Tajani gestand jedoch ein, dass es besserer Kontrollmechanismen bedürfe, um gegen Scheinselbstständigkeit vorzugehen.
Der internationale Straßentransportverband Iru appellierte an Tajani, seinen Vorschlag nicht zurückzuziehen, sondern dem neu gewählten Parlament erneut vorzulegen. Er hofft, dass sich das neu besetzte Plenum dann der „pragmatischen Position des Rates“ anschließen werde. DVZ 7.5.2009 (mf/la)