Güterverkehr geht bei Kostenübernahme leer aus

Der Vermittlungsausschuss hat am späten Mittwochabend einen Einigungsvorschlag für das Bundesschienenwegeausbaugesetz und das Straßenverkehrsgesetz ausgehandelt. Der Bund darf den Schienenersatzverkehr während der Sanierung der Hochleistungskorridore nun mitfinanzieren. Für Umwege des Güterverkehrs gibt es keine Lösung.

Eisenbahnbrücken am Autobahnkreuz Duisburg-Kaiserberg in Nordrhein-Westfalen: Hier wird das Kreuz an der A3 und A40 komplett neu und umgebaut. (Foto: picture alliance / Jochen Tack)

Mit einer Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes soll sich der Bund künftig direkt auch an Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können – und nicht nur an Bauprojekten. Einen entsprechenden Einigungsvorschlag hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am späten Mittwochabend vorgelegt.

Das Gesetz ist wichtig für die Generalsanierung wichtiger Bahnstrecken. Bis zum Jahr 2030 will die Bahn 40 hoch belastete Strecken grundlegend sanieren, um wieder pünktlicher und zuverlässiger zu werden. Los geht es im Juli dieses Jahres auf der Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim, die dafür für ein knappes halbes Jahr gesperrt wird.

Kostenstreit für ÖPNV beigelegt

Zwischen Bund und Ländern war es umstritten, wer einen Schienenersatzverkehr mit Bussen bezahlt. Einem Änderungsvorschlag zufolge sollen die Länder die Kosten für den Schienenersatzverkehr in Höhe von 50 Prozent tragen, der Bund 40 Prozent und die Bahn 10 Prozent. Nicht geklärt ist, wer die höheren Kosten für Unternehmen im Schienengüterverkehr trägt. Sie müssen während der Sanierung die Korridore umfahren. Das kostet Zeit und Geld.

Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, kritisiert die fehlende Regelung. „Die anstehenden Korridorsanierungen der kommenden Jahre bedeuten für Güterbahnen massive Umwege und dadurch Mehrkosten, die weit über das übliche Maß bei Baumaßnahmen im Schienennetz hinausgehen“, so der Schienenexperte. Wenn die Güterbahnen dafür keinen Ausgleich erhielten, sei das ein enormer Wettbewerbsnachteil im Vergleich zum Straßengüterverkehr. Der Fortbestand vieler Angebote auf der Schiene sei dadurch ernsthaft gefährdet. „Eine Rückverlagerung auf die Straße können wir uns angesichts der enormen Klimaprobleme des Verkehrssektors wirklich nicht leisten“, mahnt Flege.

Bei der Digitalisierung der Schienenwege soll sich der Bund an mehr Infrastrukturkosten beteiligen können, dabei geht es auch um die Ausrüstung von Zügen mit digitaler Bordtechnik. Für den Bund soll es außerdem einfacher werden, sich finanziell daran zu beteiligen, Bahnhöfe auf Vordermann zu bringen. Das soll auch im Zuge der Generalsanierung geschehen.

Einigung auch beim Straßenverkehrsrecht

Beim Straßenverkehrsgesetz geht es darum, dass Städte und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen bekommen sollen. Künftig sollen generell neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.

Der Sicherheitsaspekt soll nun gestärkt werden. Im vom Bundestag beschlossenen Gesetz hieß es, neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung müsse auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt werden – im Änderungsvorschlag für den Vermittlungsausschuss heißt es, die Leichtigkeit des Verkehrs müsse berücksichtigt werden, die Sicherheit des Verkehrs dürfe nicht beeinträchtigt werden.

Nimmt der Bundestag die Einigungsvorschläge noch in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am morgigen Freitag zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. (dpa/sl)

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