Weg frei für HVO100

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verordnung zum Bundesimmissionsschutz geändert. Damit sind nun auch Kraftstoffe erlaubt, die zu 100 Prozent aus Altspeiseölen hergestellt sind.

Unter anderem Altöle werden für die Produktion von HVO100 verwendet. (Foto: peterschreiber.mdeia/iStock)

Die Transportbranche kann künftig Hydrotreated Vegetable Oil in Reinform (HVO100) als alternativen Kraftstoff verwenden. Dafür hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) geändert. Tankstellen in Deutschland können demnach künftig auch paraffinische Dieselkraftstoffe als Reinkraftstoff anbieten, die beispielsweise aus Altspeiseölen oder auf Basis von Erdgas hergestellt wurden.

Eine Beimischung paraffinischer Dieselkraftstoffe zu fossilem Diesel ist bereits möglich. Neu ist, dass sie künftig auch in 100-prozentiger Konzentration angeboten werden dürfen. „Um Schäden an den Fahrzeugen durch falsche Betankung zu vermeiden, verpflichtet die neue Verordnung Tankstellenbetreiber, Verbraucherinnen und Verbraucher einheitlich zu informieren“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums. Zeitgleich mit der neuen Verordnung soll die bisherige Förderung paraffinischer Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen im Rahmen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge beendet werden, um klimaschädliche Anreize zu vermeiden.

Die Änderung der 10. BImSchV schließt neben Kraftstoffen aus 100 Prozent hydrierten Pflanzenölen (HVO) auch paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Ausgangsstoffen, wie den Kraftstoff GtL auf Erdgas-Basis, ein. „Daher will die Bundesregierung künftig aus Gründen des Klimaschutzes paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Rohstoffen aus der Förderung im Rahmen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes) ausschließen“, so das Umweltministerium. Die Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes und die Neufassung der 10. BImSchV sollen nahezu zeitgleich in Kraft treten. Der Novelle der 10. BImSchV müsse noch der Bundesrat zustimmen.

Umsetzung europarechtlicher Vorgaben

Mit der Novelle der 10. BImSchV werden laut Ministerium außerdem europarechtliche Vorgaben umgesetzt, zum Beispiel Teile der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie. Sie sehe die Einführung von B10 Diesel vor. Dabei handelt es sich um konventionellen Diesel, dem bis zu 10 Prozent Biodiesel beigemischt werden kann. Um die Versorgung von Fahrzeugen sicherzustellen, die nicht Diesel B10- oder XTL-verträglich sind, muss weiterhin Diesel B7 an Tankstellen verfügbar bleiben. Deshalb wird Diesel B7 als Bestandsschutzsorte eingeführt. Beide Kraftstoffe sollen an den Tankstellen nach einem einheitlichen europäischen System ausgezeichnet werden.

„Bevor sie das erste Mal Diesel B10 oder XTL tanken, sollten sich Fahrerinnen und Fahrer dieselbetriebener Fahrzeuge – zum Beispiel über eine Anfrage bei ihrem Autohändler oder -hersteller – vergewissern, dass ihr Fahrzeug den Kraftstoff wirklich verträgt“, rät das Ministerium. Die einzelnen Fahrzeughersteller gäben Auskunft, ob ihre Fahrzeugmodelle Diesel B10 oder XTL vertrügen. Auch seien einzelne Fahrzeuge bereits entsprechend im Tankdeckel gekennzeichnet. Alternativ ließe sich die Information aus der Betriebsanleitung entnehmen.

Tankstellenbetreiber müssten ihrerseits künftig Diesel B10 und XTL an den Zapfsäulen deutlich kennzeichnen. Dort stehe künftig der Name der Dieselsorte, also „Diesel B10“. Das „B“ stehe für die spezifischen Biodieselkomponenten im Dieselkraftstoff. Für XTL werde an Zapfsäulen „Paraffinischer Diesel“ zu lesen sein. Alle Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen, die keinen Nachweis über die Verträglichkeit von Diesel B10- oder XTL haben, sollten ausschließlich die bisherige Dieselsorte „Diesel B7“ tanken.

 

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