Gewerbs- und bandenmäßiger Subventionsbetrug aufgedeckt
Im Zusammenhang mit Fördermitteln des Bundes im Programm „Weiterbildungen“ hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin sechs Angeklagte jeweils wegen gewerbs- und bandenmäßigem Subventionsbetrugs in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 1 Jahr sowie 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Das berichtete das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in einer Mitteilung.
Bei den verurteilten Angeklagten handelte es sich um Unternehmensberater sowie um einen Transportunternehmer, der zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf DVZ-Anfrage erklärt. Demnach seien in diesem Komplex geschätzt 60 bis 70 gesonderte Ermittlungsverfahren gegen Transportunternehmer geführt worden, die jedoch zum Großteil eingestellt wurden. In circa 10 Fällen hätten diese Ermittlungen aber auch zu Strafen geführt.
Jahrelange Ermittlungen
Das BAG unterstützt die Ermittlungsbehörden aktiv beim Thema Subventionsbetrug, indem Hinweise zu Auffälligkeiten bei Schulungen mit Weiterbildungsträgern an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden. Mit rund 170 Anträgen „Weiterbildung“ wurden so Fördergelder in Höhe von insgesamt mehr als 6,1 Millionen Euro beim Bundesamt beantragt. Vielfach konnten die unrechtmäßigen Auszahlungen seitens des Bundesamtes durch die enge Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verhindert werden. Bereits ausgezahlte Fördergelder in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro wurden zurückgefordert und wieder in die Bundeskasse zurückgeführt.
Der ursprüngliche Grund für die Ermittlungsbehörden tätig zu werden, waren nach eigenen Angaben Hinweise, die ein Informant zwischen 2010 und 2011 gegenüber dem BAG machte. Die Prüfung dieser Informationen veranlasste das BAG, das Strafverfahren zu initiieren. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin sowie des Landeskriminalamts Berlin wurden bereits im Jahr 2011 aufgenommen und mündeten schließlich in eine Anklageerhebung Ende Februar 2020.
Meldung bei Verdacht
Der Tatbestand des Subventionsbetrugs ist bereits erfüllt, wenn Antragstellende gegenüber der bewilligenden Stelle über subventionserhebliche Tatsachen falsche Angaben machen, die für sie oder einen anderen vorteilhaft sind. Das Bundesamt für Güterverkehr ist gesetzlich verpflichtet, bereits den Verdacht auf Subventionsbetrug den Strafverfolgungsbehörden zu melden.
Neben den strafrechtlichen Sanktionen hat Subventionsbetrug weitreichende Folgen für die Verurteilten. Zusätzlich zur Rückzahlung der ausgezahlten Fördergelder nebst Zinsen werden Antragstellende bei einer rechtskräftigen Verurteilung für drei Folgejahre von allen Förderprogrammen des Bundesamtes für Güterverkehr ausgeschlossen.