Streit um Lang-Lkw-Strecken setzt sich fort

Zwar sollen weitere Autobahnteilstücke im Ländle für die längeren Lastzüge freigegeben werden, doch die benötigten Zu- und Ablaufstrecken sind nicht im Entwurf für die 11. Änderungsverordnung enthalten. Mit einer "Verzweiflungstat" versuchen Spediteure und Transportunternehmen das zu retten.

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge nehmen die an dem Einsatz von Lang-Lkw interessierten Speditions- und Transportunternehmen aus Baden-Württemberg den vorliegenden Entwurf für die 11. Änderungsverordnung zur Kenntnis. So registrieren sie zufrieden, dass künftig auch die Autobahnen 5, 6, 61 und 81 komplett in die Positivliste aufgenommen werden sollen und damit für den Einsatz von Lang-Lkw frei sind, betont Andrea Marongiu, Geschäftsführer der Verbands Spedition und Logistik Baden-Württemberg.

Allerdings seien die oft sehr kurzen Zu- und Ablaufstrecken zu den neuen Autobahnabschnitten nicht in dem Entwurf enthalten. Grund: Das dem Lang-Lkw skeptisch gegenüberstehende Landesverkehrsministerium des Grünen-Ministers Winfried Herrmann hat nur Strecken zu bereits freigegebenen Autobahnstrecken zur Eignungsprüfung angenommen, aber keine Strecken von und zu noch nicht freigegebenen Teilstücken, erklärt Marongiu. Daher wurden vom Ministerium auch keine neuen Vor- und Zulaufstrecken nach Berlin gemeldet, wie es der normale Weg ist. Die Frist für die 11. Änderungsverordnung ist seit dem 5. Mai abgelaufen.

Daher hat der Verband „in einer Verzweiflungstat die unteren Verkehrsbehörden direkt um Prüfung gebeten und zwölf Strecken selbst nach Berlin gemeldet“, erläutert  Marongiu. Ob diese nachträglich in die Änderungsverordnung aufgenommen wurden, weiß er nicht. Anderenfalls „werden wir in Baden-Württemberg dann hoffentlich in der 12. Änderungsverordnung eine vernünftige Umsetzung hinbekommen“, kommentiert der Gewerbevertreter mit einem sarkastischen Unterton. (la)

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