Luksic: Infrastruktur als Staatsziel ins Grundgesetz
Die verlässliche Infrastruktur sollte ins Grundgesetz aufgenommen werden. So sei es einfacher, bedeutende Verkehrsprojekte nicht durch die öffentliche Verwaltung, sondern durch Gesetz zu beschließen. Das sagte Verkehrsstaatssekretär Oliver Luksic (FDP) bei seiner Rede auf dem Deutschen Logistik-Kongress in Berlin. „Wir haben einen Formulierungsvorschlag dem Kabinett zugeleitet und auch die Fraktionen verständigt“, sagte Luksic. Im Herbst plane das Ministerium ein Gesetzespaket, um die Planung und Genehmigungen von großen Verkehrsinfrastrukturprojekten schneller voranzubringen. Dort sollten auch Projekte des Deutschlandtakts und der Schiene aufgenommen werden.
Zur Dekarbonisierung sagte er, dass möglichst viel Verkehr auf die Schiene verlagert werden soll. Doch Engpässe im Netz seien problematisch. „Wir müssen dringend investieren“, so der Staatssekretär während seiner Rede. Das Ministerium wolle dabei mehr in Korridoren denken und das Netz so leistungsfähig machen. Ein großes Projekt soll die Schienenverbindung zwischen Frankfurt und Mannheim sein. 2024 steht laut Luksic eine große Sanierung an. Zuvor müssten aber alle Ausweich- und Nebenstrecken fit gemacht werden.
Er betonte aber auch, dass die Straße für den Klimaschutz weiterhin eine dominierende Rolle spielen werde und erläuterte das Förderprogramm für die Anschaffung von umweltfreundlichen Nutzfahrzeugen. Dieses sei sehr gut angekommen. Zudem kümmere sich das Ministerium um Brücken. Bis 2030 will es 4.000 marode Bauwerke sanieren. Zur Wasserstraße sagte er, dass das Niedrigwasser am Rhein eher ein größeres als ein kleineres Problem werde. Deshalb müsse die Abladeoptimierung am Mittelrhein vorangebracht werden.