US-Wettbewerbsbehörde reicht Kartellklage gegen Amazon ein

Die Vorherrschaft großer Tech-Konzerne im Internet ist Wettbewerbshütern schon lange ein Dorn im Auge. Nun reicht die Federal Trade Commission (FTC) eine lange erwartete und umfassende Klage gegen den E-Commerce-Riesen Amazon ein. Mehrere US-Bundesstaaten ziehen mit.

Amazon kritisierte die FTC-Klage und nannte sie falsch, was die Fakten und Gesetze betreffe, und kündigte an, sie vor Gericht auszutragen. (Foto: CHUYN/iStock)

Die US-Wettbewerbsbehörde FTC (Federal Trade Commission) hat eine weitere Klage gegen den Onlineriesen Amazon eingereicht. Dabei nehmen die Wettbewerbshüter das „Marktplatzgeschäft“ des US-Konzerns ins Visier und werfen ihm eine Monopolstellung vor. Die Kartellklage der FTC und von 17 US-Bundesstaaten wurde nun vor einem Bundesgericht in Seattle eingereicht. Darin wird Amazon vorgeworfen, Konkurrenten von Dienstleistungen im Online-Marktplatzgeschäft auszuschließen und Wettbewerb so zu unterdrücken.

Kritik an Geschäftspraktiken

Zudem beschuldigt die Behörde den Konzern, dass er die Händler dazu zwinge, seine eigenen Logistik- und Lieferdienstleistungen zu nutzen, um im Gegenzug auf der Plattform prominent platziert zu werden. Außerdem bestrafe Amazon Verkäufer, die ihre Waren auf konkurrierenden Internetseiten günstiger anböten.

Amazon sei ein Monopolist und nutze seine marktbeherrschende Stellung derart, dass Käufer und Verkäufer mehr für einen schlechteren Service zahlen müssten, sagte die FTC-Vorsitzende Lina Khan in einer Pressekonferenz. Verkäufer zahlten einen US-Dollar pro zwei verdienten Dollar an Amazon.

Amazon kritisierte die FTC-Klage und nannte sie falsch, was die Fakten und Gesetze betreffe, und kündigte an, sie vor Gericht auszutragen. Die Kartellklage ist die vierte, die die FTC gegen Amazon einreicht.

Kerngeschäft im FTC-Fokus

Der Amazon-Marktplatz ist ein Herzstück im E-Commerce-Geschäft des Onlinekonzerns. Hier verkaufen Drittparteien ihre Produkte und zahlen für die Nutzung der Plattform eine Gebühr pro verkauftem Artikel an Amazon. Hinzu kommt die Option, ebenfalls gegen eine Gebühr die verschiedenen Amazon-Dienstleistungen in Logistik und Lieferung oder Werbung zu nutzen.

Der Marktplatz macht mittlerweile mehr als die Hälfte der Umsätze im Onlinegeschäft von Amazon aus. Verkäufer monieren seit Jahren, dass es sich dabei um eine eher einseitige Beziehung handele und Amazon seine Regeln eigenmächtig durchsetze und bei Beschwerden im Gegenzug nur langsam reagiere. (dpa/ben)

Ihr Feedback
Teilen
Drucken

Sie sind noch kein Abonnent?

Testen Sie DVZ, DVZ-Brief oder DVZ plus 4 Wochen im Probeabo und überzeugen Sie sich von unserem umfassenden Informationsangebot.

  • Online Zugang
  • Täglicher Newsletter
  • Wöchentliches E-paper

 

Zum Probeabo

Jetzt 4 Wochen kostenlos testen

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Sie sind noch kein Abonnent?

Testen Sie DVZ, DVZ-Brief oder DVZ plus 4 Wochen im Probeabo und überzeugen Sie sich von unserem umfassenden Informationsangebot.

  • Online Zugang
  • Täglicher Newsletter
  • Wöchentliches E-paper

 

Zum Probeabo

Jetzt 4 Wochen kostenlos testen

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben