LSVA-Erhöhung in der Schweiz ist doch rechtens

Die Erhöhung der Schwerkehrsabgabe in der Schweiz (LSVA) ab dem Jahr 2008 ist rechtens gewesen. Zu diesem Urteil kommt das höchste Bundesgericht am Dienstag und korrigierte damit eine Entscheidung eidgenössischen Bundesverwaltungsgerichts.

Die Erhöhung der Schwerkehrsabgabe in der Schweiz (LSVA) ab dem Jahr 2008 ist rechtens gewesen. Zu diesem Urteil kommt das höchste Bundesgericht am Dienstag und korrigierte damit eine Entscheidung eidgenössischen Bundesverwaltungsgerichts.

Für die Spediteure in der Schweiz ist heute kein guter Tag. Die von der Regierung durchgesetzte Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe ist doch rechtens, wie ein Schweizer Gericht jetzt festgestellt hat. In der Vorinstanz war noch gegen die Schweizer Bundesregierung entscheiden worden.

In dem Verfahren war es um die Entscheidung der Schweizer Regierung, des Bundesrates gegangen, die LSVA ab dem Jahr 2008 zu erhöhen. Während im vergangenen Jahr das Bundesverwaltungsgericht der Zollverwaltung, einem Verband und zwei Unternehmen Recht gab und die Erhöhung kassierte, entscheid das Bundesgericht nun anders. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Tariferhöhung rückgängig gemacht, weil das im Schwerverkehrsgesetz verankerte Kostendeckungsprinzip nicht eingehalten werde. Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor, es ist erst in einigen Wochen zu erwarten.

Im Streit um die Berechnung der LSVA ab 2008 geht es vor allem um die Frage von externen und internen Kosten. Der Bundesrat hat bei der letzten Festlegung der Schwerverkehrsabgabe die Staukosten mitberücksichtigt. Er interpretierte diese als externe Kosten. Damit sei das im Schwerverkehrsabgabe-Gesetz verankerte Kostendeckungsprinzip verletzt worden, kritisierte hingegen das Transportgewerbe. (pkl)

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