Lieferkettensorgfaltspflicht: „Risikoanalyse ist das Herzstück“

Zum Jahreswechsel tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Damit kommen auch auf Logistikunternehmen zusätzliche Pflichten zu.

„Wir begrüßen das Gesetz, sehen aber große Herausforderungen für die Branche.“ Dieser Aussage stimmten alle Diskussionsteilnehmer zu. (Foto: Dierk Kruse)

Zum 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft treten. Firmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern werden dann laut Gesetzestext dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Schwellenwert für betroffene Unternehmen dann auf 1.000 Mitarbeiter gesenkt. Aber was genau sind diese Pflichten? Und welche Anforderungen kommen damit künftig auf Logistiker zu? Diese Fragen wurden am Donnerstagmorgen beim Deutschen Logistik-Kongress diskutiert.

Andrea Goeman ist als VP Sustainability Portfolio Management bei DB Schenker mit der Aufgabe betraut, das Unternehmen auf das LkSG vorzubereiten. Für sie stellen sich durch das Gesetz vier zentrale Fragen:

  • Was wird sich wirklich durch das LkSG ändern?

  • Wie kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützen?

  • Erlaubt die Bürokratie eine nachhaltige Veränderung?

  • Wie kann eine angemessene Umsetzung aussehen?

Für eine gelungene Umsetzung hat DB Schenker ausgehend von diesen drei übergreifenden Fragen sechs Erfolgsfaktoren definiert: Eine selektive Taskforce, strukturierte interne Kommunikation, systemische Transparenz, Ausbau des Beschwerdesystems, angepasste Dokumente und die Integration von Social Minimum Standards. Dabei hob Goeman insbesondere die Wichtigkeit der sauberen internen Kommunikation hervor. Das LkSG bringe viele Chancen, aber auch Risiken mit sich: „Wir begrüßen das Gesetz, sehen aber große Herausforderungen für die Branche.“ Eine Aussage, der alle anderen Diskussionsteilnehmer zustimmten.

Welche konkreten Pflichten mit dem LkSG auf Logistikunternehmen zukommen, erklärte Rechtsanwalt Lothar Harings, Graf von Westphalen. Eine Verschiebung des Inkrafttretens aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage in Deutschland erwartet er nicht. „Die BAFA wird künftig eine Überwachungs- und Bußgeldbehörde sein“, stellte er klar. Um Strafzahlungen zu vermeiden, müssen Unternehmen ein ganzheitliches Risikomanagement aufbauen. Dazu gehöre auch das Beachten von Berichterstattung in den Medien.

„Die Risikoanalyse ist das Herzstück des LkSG“, sagte Rechtsanwalt Harings auf der DLK-Bühne. Risiken müssten bestmöglich geprüft werden. Entsprechendes Infomaterial von der BAFA kann hier laut Harings helfen. Entscheidend sei eine Mischung aus möglichst perfekter Vorsorge und adäquaten Reaktionen im Falle von Verstößen in der Lieferkette. Konkreten Vorwürfen, etwa zu Kinder- oder Sklavenarbeit, müsse unbedingt nachgegangen werden. Denn: „Wer glaubt Ihnen, dass Sie von nichts wussten, wenn die Vorwürfe an der Öffentlichkeit sind?“

Beim Handelsverbund Edeka beschäftigt man sich bereits seit über einem Jahr mit den Folgen des LkSG. Jochen Baier, der sich als Senior Legal Counsel bei Edeka intensiv mit der Rechtslage befasst, stellt grundsätzlich klar: „Das Gesetz ist richtig und wichtig.“ Dennoch sieht auch er große Herausforderungen auf die Unternehmen zukommen. Er empfiehlt daher allen Zuhörern: „Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Vorbereitung.“

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