Reparatur und Ersatzteile: EuGH klärt Auskunftspflicht von Kfz-Herstellern

Der Europäische Gerichtshof hat präzisiert, welche technischen Angaben Reparaturwerkstätten oder Ersatzteilhändlern von den Autobauern zugänglich gemacht werden müssen. Gleichzeitig hat das Europäische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Weitergabe und Nutzung von durch Maschinen und Fahrzeuge erzeugten Daten regelt.

Werden Ersatzteile benötigt, muss der jeweilige Lkw eindeutig identifiziert werden. (Foto: iStock/welcomia)

Kraftfahrzeughersteller in der EU müssen Reparaturbetrieben, Ersatzteilhändlern und anderen Wirtschaftsakteuren alle Informationen zugänglich machen, die für Reparatur und Wartung der von ihnen hergestellten Fahrzeuge erforderlich sind. Dazu gehört auch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem deutschen Gesamtverband Autoteile-Handel und dem Lkw-Hersteller Scania.

Autobauer müssen nicht unbedingt eine maschinengesteuerte Abfrage und den Download von Daten über eine Datenbankschnittstelle ermöglichen, antworteten die Richter auf Fragen eines deutschen Gerichts, das den Fall verhandelt. Jedoch müsse es möglich sein, die maßgeblichen Daten abzurufen und unmittelbar anschließend zu speichern. Zudem müssten Kfz-Hersteller eine Datenbank mit Informationen über Teile erstellen, die gegen Ersatzteile ausgetauscht werden können. Die Suche nach Informationen in dieser Datenbank muss anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummern und weiterer Merkmale wie der Motorleistung oder der Ausstattungsvariante des Fahrzeugs möglich sein.

Selbst wenn über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer der Halter ermittelt werden könne, stehe die EU-Datenschutzgrundverordnung nicht der Verpflichtung der Kfz-Hersteller entgegen, unabhängigen Wirtschaftsbeteiligten die Nummer zugänglich zu machen, urteilte der EuGH (AZ: C-319/22).

Europaparlament verabschiedet Datengesetz

Wer unter welchen Bedingungen auf Daten zugreifen darf, die von vernetzten Industriemaschinen oder anderen Produkten im „Internet der Dinge“ erzeugt werden, regelt ein neues EU-Datengesetz (Data Act), welches das Europäische Parlament am Donnerstag mit 481 zu 31 Stimmen bei 71 Enthaltungen verabschiedet hat. Ende Juni hatten sich Unterhändler von EP und EU-Ministerrat auf den Gesetzestext verständigt. Die abschließende Billigung durch den Ministerrat gilt als Formalie.

Fast 80 Prozent aller Industriedaten werden laut Europäischem Parlament derzeit nicht genutzt. „Fast jedes Produkt – vom Kühlschrank über die Kaffeemaschine bis hin zum Auto oder Flugzeug – generiert heutzutage Daten. Der Data Act erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern nun den direkten Zugriff auf ihre generierten Daten. Diese können dann an Drittanbieter weitergegeben werden“, sagte die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler.  Damit solle mehr Wettbewerb geschaffen werden, denn es könnten neue Geschäftsideen und Dienstleistungen entwickelt werden, wie zum Beispiel für Reparaturen und Wartungen. Die Industriedaten sollen auch zur Entwicklung von Technologien genutzt werden, die mit künstlicher Intelligenz funktionieren.

„Daten über die Funktionsweise von Industrieanlagen ermöglichen es Fabriken, landwirtschaftlichen Betrieben und Bauunternehmen, Betriebszyklen, Produktionslinien und das Lieferkettenmanagement zu optimieren“, sagte die spanische Europaabgeordnete Pilar del Castillo Vera (Christdemokraten), die als EP-Berichterstatterin die Beratungen über den Data Act koordiniert hat.

In der Wirtschaft gibt es Bedenken, ob das Datengesetz Unternehmen ausreichend vor dem Verlust von Geschäftsgeheimnissen schützt und ob es die Vertragsfreiheit beschneidet.

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