Schweiz stoppt zu laute Bahnwaggons bis 2020
Güterwagen, die lauter als 84 bis 87 Dezibel (dB) sind, dürfen ab 2020 nicht mehr durch die Schweiz fahren. Das bestätigt Andreas Windlinger, Sprecher des Bundesamtes für Verkehr (BAV), auf DVZ-Nachfrage. Die Dezibelzahl hängt von der Lände der Waggons ab.
Droht damit lauteren (ausländischen) Güterwagen ein Durchfahrverbot? "Ja, das ist die Folge: Unsanierte ausländische Güterwagen können im Interesse des Lärmschutzes faktisch dann nicht mehr durch die Schweiz fahren", konkretisiert Windlinger. Wer nach 2020 trotzdem vorsätzlich mit lärmigen Bahnwaggons fährt, muss gemäß schweizerischem Umweltschutzgesetz (USG) mit einer Buße von bis zu 20.000 CHF (rund 16.300 EUR) rechnen (Art. 61 Abs. 1 Bst. a USG).
Windlinger betont im DVZ-Gespräch, dass das verkehrspolitische Ziel der Schweiz die "Förderung des Schienenverkehrs" und "nicht die Bestrafung von Eisenbahnverkehrsunternehmen" sei. Das belegten auch die "weitgehenden schweizerischen Fördermaßnahmen". So könne die etwa 4000 CHF (rund 3250 EUR) teure Umrüstung von älterem Rollmaterial vollständig über Einsparungen via lärmabhängigen Trassenpreis finanziert und amortisiert werden. Dieser sogenannte Lärmbonus käme zum Tragen, wenn "die Fahrzeuge regelmäßig durch die Schweiz fahren", erklärt Windlinger.
Die Emissionsgrenzwerte werden laut Windlinger ab 2020 verbindlich. Als Teil des Schweizer Eisenbahnrechts seien sie dann Voraussetzung für die Bewilligung zum Netzzugang und für die Ausstellung einer Sicherheitsbescheinigung. Bei wiederholtem Verstoß gegen geltendes Schweizer Recht sei der Entzug einer Bewilligung zum Netzzugang somit "letztlich nicht ausgeschlossen", stellt Windlinger klar.
Für schweizerische Güterwagen liegt der Grenzwert zurzeit bei 86 dB. Dieser gilt für alle Fahrzeuge, bei denen die gesetzlich vorgeschriebene Sanierung bereits durchgeführt wurde. Bis Ende 2015 läuft noch die Sanierungsfrist in der Schweiz. Ab diesem Zeitpunkt müssen die schweizerischen Güterwagen den erwähnten Grenzwert erfüllen.
Fünf Jahre länger können sich die Bahnen der EU-Länder Zeit lassen. Dann aber hat der Bundesrat (Schweizer Regierung) die Kompetenz, "allgemeinverbindliche Emissionsgrenzwerte für Güterwagen zu erlassen. Sie entsprechen dem EU-Recht und betreffen dann nicht nur schweizerische, sondern alle auf dem Normalspurnetz verkehrenden Güterwagen", betont der BAV-Sprecher.